AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der KS Bildung GmbH
Präambel
Die KS Bildung GmbH (nachfolgend „KS Bildung“) ist Betreiberin des Studienkollegs Düsseldorf (nachfolgend „Studienkolleg“), das Schwerpunktkurse zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung und Deutschkurse zur Vorbereitung der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer (nachfolgend „Kursteilnehmer“) auf deutsche Sprachprüfungen zu den in den nachfolgenden Regelungen ausgeführten Zwecken und Konditionen anbietet.
Es gelten für den Schulungsvertrag zwischen den Kursteilnehmern und KS Bildung die nachfolgenden Vertragsbedingungen:
1 Allgemeines
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den zwischen der KS Bildung und den Kursteilnehmern geschlossenen Schulungsvertrag. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die KS Bildung ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern und/oder zu ergänzen. Die Änderung wird den Kursteilnehmern per E-Mail zu der von ihnen bei Abschluss des Schulungsvertrages angegebenen E-Mail-Adresse übersandt. Widersprechen die Kursteilnehmer den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Übersendung der E-Mail, so werden die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam. Widersprechen die Kursteilnehmer fristgemäß, so werden die Änderungen unter Berücksichtigung für die widersprechenden Kursteilnehmer nicht wirksam und es gilt laut § 305b BGB, dass die individuellen Vertragsabreden Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben.
2 Vertragsabschluss
(1) Die Anmeldung der Kursteilnehmer erfolgt durch die Ausfüllung des Anmeldeformulars auf der Internetseite des Studienkollegs. (www.studienkolleg-essen.de/zulassung-und-bewerbung)
(2) Die Anmeldung kann nur zu den angebotenen Kursen erfolgen.
(3) Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot der Kursteilnehmer zum Abschluss eines Schulungsvertrages dar. KS Bildung ist dazu berechtigt, das Angebot innerhalb von vier Arbeitstagen nach Eingang anzunehmen. Ein Schweigen der KS Bildung auf das Angebot der Kursteilnehmer stellt in keinem Fall eine Vertragsannahme dar. Im Falle der Ablehnung einer Angebotsannahme ist die KS Bildung nicht zur Angabe von Gründen verpflichtet.
(4) Die Vertragsannahme erfolgt durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung der KS Bildung an die von den Kursteilnehmern bei der Anmeldung angegebenen E-Mail-Adresse. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald die Kursteilnehmer mit der eigenen handschriftlichen/digitalen Unterschrift auf dem Schulungsvertrag unterzeichnen. Mit der Überweisung der Anmeldegebühr ist der Schulungsvertrag zwischen KS Bildung und den Kursteilnehmern wirksam.
3 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist zum einen der Deutschsprachkurs und zum anderen der Schwerpunktkurs. Wird dies unterschieden, so werden die Kursteilnehmer hiernach auch wie folgend explizit benannt. Von dieser Unterscheidung abgesehen gelten für die Kursteilnehmer dieselben vertraglichen Gegenstände. Kursteilnehmer des Sprachkurses haben den Deutschsprachkurs als Vertragsgegenstand und Kursteilnehmer des Schwerpunktkurses erhalten die Dienstleistungen des Schwerpunktkurses des Studienkollegs als Vertragsgegenstand.
- Deutschsprachkurse:
Vertragsgegenstand ist zum einen das Unterrichtsangebot zur Vorbereitung
der Kursteilnehmer des Sprachkurses auf die Niveaustufe B2 und C1 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). In den
Sprachkursen für Deutsch werden die Kursteilnehmer in Vorbereitung auf die
deutsche Sprachprüfung auf dem angestrebten Zielniveau des GER unterrichtet.
Im Sprachintensivkurs Telc C1 erfolgt der Unterricht der Kursteilnehmer zur Vorbereitung auf die deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang. - Schwerpunktkurse:
Vertragsgegenstand ist zum anderen das Unterrichtsangebot Schwerpunktkurse zur Vorbereitung der Kursteilnehmer auf die externe Feststellungsprüfung der Bezirksregierung Köln. In den Kursen T, W, M, G und S werden die Inhalte vier relevanter Prüfungsfächer für den jeweiligen Schwerpunktkurs gelehrt.
- Deutschsprachkurse:
(2) Das Bestehen der Prüfungen ist nicht Gegenstand der seitens der KS Bildung geschuldeten Leistungen und wird insbesondere nicht zugesichert.
(3) Die Kursteilnehmer haben keinen Anspruch auf Unterrichtung durch bestimmte Kursleiter, zu bestimmten Orten oder Zeiten oder auf eine bestimmte Unterrichtsform des Kurses. Die Kursinhalte, Ort und Zeit, Unterrichtsform der Kurse sowie der Kursleiter werden ausschließlich durch die KS Bildung bestimmt. Die KS Bildung ist dazu berechtigt, Bestimmungen nach § 3 Abs. 1 und 2 einseitig nach bestimmten Bedingungen und entsprechend der Marktsituation zu ändern, wobei die KS Bildung die berechtigten Interessen der Kursteilnehmer berücksichtigen muss und sich somit keine Nachteile für die Kursteilnehmer ergeben dürfen.
4 Zeit und Ausführungsort der Maßnahmen
(1) Der Unterricht wird in der Regel von Montag bis Freitag erteilt. Konkrete Anpassungen nach Eigenheiten der jeweiligen Woche bzw. nach Dozentenbestand sind möglich. Der Gesamtumfang der Unterrichtseinheiten bleibt davon unberührt. Dauer, Umfang sowie Unterrichtsform der Kurse werden den Kursteilnehmern mit ausreichender Zeit vor Kursbeginn per Mail mitgeteilt.
(2) Leistungsort sind entweder die Räumlichkeiten des Studienkollegs Duisburg & Essen, Viehofer Str. 38-52, 45127 Essen und Königstr. 72, 47051 Duisburg , sowie Sonnenwall 58, 47051 Duisburg oder online, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders beschlossen. Nur die KS Bildung hat das Recht, zu entscheiden, wo sich der Leistungsort befindet.
5 Pflichten der KS Bildung
Die KS Bildung ist zur gewissenhaften Durchführung der folgenden Maßnahmen verpflichtet. Die KS Bildung hat Vorsorge zu treffen, dass
(1) der Lehrplan eingehalten wird,
(2) im Falle der Verhinderung eines Kursleiters für adäquate Vertretung gesorgt wird,
(3) Kenntnisse, die zum Erreichen des Maßnahmenzieles notwendig sind, vermittelt werden,
(4) nur Dozenten mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt werden, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung im Ermessen der KS Bildung dafür qualifiziert sind,
(5) die notwendige Ausstattung und Räumlichkeit zur Durchführung der Maßnahmen bereitgestellt werden.
Der Lernerfolg des einzelnen Kursteilnehmers ist weder vertraglich geschuldet noch wird ein solcher zugesichert.
6 Mindestteilnehmerzahl der Kurse + Unterrichtsumfang
In jedem Kurs gibt es eine Mindestteilnehmerzahl. Sollte diese unterschritten werden, so ist die KS Bildung berechtigt, den Kurs zum nächstmöglichen Termin zu verschieben.
- Deutschsprachkurs:
Jeder Sprachkurs hat eine Mindestteilnehmerzahl von vier Kursteilnehmern. Die GRB ist berechtigt, den Kurs entsprechend der jeweiligen Kursteilnehmerzahl anzupassen und die benötigten Unterrichtseinheiten bei gleichbleibenden Zahlungsbedingungen zu koordinieren. Die Unterrichtseinheiten für den Sprachkurs können je nach Kursgröße und Kursniveau zwischen 90 und 190 UE pro Kurs variieren.
Bei einer Teilnehmerzahl von bis zu drei Personen verschiebt sich der Kurs um einen Monat bzw. zum nächstmöglichen Termin. - Schwerpunktkurs:
Für den Schwerpunktkurs ist eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Kursteilnehmern erforderlich. Sollte die Teilnehmerzahl unterschritten werden, so behält sich die KS Bildung vor, den Kurs kostenlos um ein Semester beziehungsweise auf den nächstmöglichen Zeitpunkt zu verschieben.